top of page

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Gegenstand des Vertrages

1.1
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von Johann Georg Trenker mit seinen Vertragspartnern, nachstehend in Kurzform „Auftraggeber“ genannt. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden von uns nur nach gesonderter und schriftlicher Anerkennung akzeptiert.

1.2
Alle Vereinbarungen, die zwischen Auftragnehmer und dem Auftraggeber zwecks Ausführung eines Auftrages getroffen werden, sind schriftlich oder auch mündlich zu vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

1.3

Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

Vertragpartner ist:
 

Johann Georg Trenker
Gatterweg 2

6534 Serfaus, Österreich


 

2. Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Mit der Auftragserteilung anerkennt der Auftraggeber deren Anwendbarkeit. Abweichende Vereinbarungen können rechtswirksam nur schriftlich getroffen werden. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen allfälligen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder des Mittlers vor.

3. Vertragsbestandteile und Änderungen des Vertrages

3.1

Grundlage sowie Vertragsbestandteil von digitalisieren .media ist das Angebot. Dieses kann durch den Auftraggeber schriftlich per Angebotsbestätigung zum Auftrag bestätigt werden.

3.2

Jede Änderung und/oder Ergänzung des Vertrages und/oder seiner Bestandteile bedarf der Schriftform. Dadurch entstehende Mehrkosten hat der Auftraggeber zu tragen.

3.3

Ereignisse höherer Gewalt berechtigen den Auftragnehmer, das vom Auftraggeber beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch vom Auftraggeber gegen den Auftragnehmer resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Auftraggeber wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten.

4. Urheber- und Nutzungsrechte

4.1

Der Auftraggeber erwirbt mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars für die vertraglich vereinbarte Dauer und im vertraglich vereinbarten Umfang die Nutzungsrechte an allen vom Auftragnehmer im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten. Diese Übertragung der Nutzungsrechte gilt, soweit eine Übertragung nach dem österreichischen Recht möglich ist und gilt für die vereinbarte Nutzung im gesamten Gebiet in Österreich. Nutzungen die über dieses Gebiet hinausgehen, bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung im Rahmen des Auftrages oder einer gesonderten schriftlichen Nebenabrede. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen beim Auftragnehmer.

4.2

Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

4.3

Der Auftragnehmer darf die von ihm entwickelten Werbemittel, Fotoarbeiten etc. angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren. Diese Signierung und werbliche Verwendung können außerdem durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber ausgeschlossen werden.

4.4

Die Arbeiten vom Auftragnehmer dürfen vom Auftraggeber oder vom Auftraggeber beauftragter Dritter weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht dem Auftragnehmer vom Auftraggeber ein zusätzliches Honorar in mindestens der 2,5-fachen Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars zu.

4.5

Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung des Auftragnehmers.

4.6

Über den Umfang der Nutzung steht dem Auftragnehmer ein Auskunftsanspruch zu.

5. Zahlung des Honorars

5.1

Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Auftragnehmer ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 10% zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt.

5.2

Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum, so kann der Auftragnehmer dem Auftraggeber Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Auftraggeber nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten des Auftragnehmers verfügbar sein.

5.3

Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und Dergleichen durch den Auftraggeber und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, werden dem Auftragnehmer alle dadurch anfallenden Kosten ersetzt und der Auftragnehmer wird von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt.

5.4

Bei einem Rücktritt des Auftraggebers von einem Auftrag vor Beginn des Projektes, berechnet der Auftragnehmer dem Auftraggeber folgende Prozentsätze vom ursprünglich vertraglich geregelten Honorar als Stornogebühr: bis sechs Monate vor Beginn des Auftrages 10%, ab sechs Monate bis drei Monate vor Beginn des Auftrages 25%, ab drei Monate bis vier Wochen vor Beginn des Auftrages 50%, ab vier Wochen bis zwei Wochen vor Beginn des Auftrages 80%, ab zwei Wochen vor Beginn des Auftrags 100%.



6. Zusatzleistungen

Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der Nachhonorierung.

7. Datenschutz

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle Kenntnisse die er aufgrund eines Auftrags vom Auftraggeber erhält, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl deren Mitarbeiter, als auch von herangezogener Dritter ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.

8. Pflichten des Auftraggebers

8.1

Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Durchführung des Projekts benötigten Daten und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung. Alle Arbeitsunterlagen werden vom Auftragnehmer sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt, nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages genutzt und werden nach Beendigung des Auftrages an den Auftraggeber zurückgegeben.

8.2

Der Auftraggeber wird im Zusammenhang mit einem beauftragten Projekt Auftragsvergaben an andere Dienstleister nur nach Rücksprache und im Einvernehmen mit dem Auftragnehmer erteilen.

9. Haftung

9.1

Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die er selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt. Für leichte Fahrlässigkeit wird keine Haftung übernommen. Dies gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder unerlaubten Handlung resultieren.

9.2

Der Ersatz eines etwaigen mittelbaren Schadens durch den Auftragnehmer ist ausgeschlossen. Für Mängel, Schäden oder nur teilweise ausgeführte Arbeiten, die auf Anweisungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet.

9.3

Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer darauf hinzuweisen, sollten einzelne Personen der Veröffentlichung von Aufnahmen nicht zustimmen.


10. Arbeitsunterlagen und elektronische Daten

Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen die im Rahmen der Auftragserarbeitung auf Seiten des Auftragnehmers angefertigt werden, verbleiben beim Auftragnehmer. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Auftraggeber nicht gefordert werden. Der Auftragnehmer schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten etc.

11. Widerrufsrecht

11.1

Der Auftraggeber hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag mit dem Auftragnehmer zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses.

11.2

Damit der Auftraggeber das Widerrufsrecht ausüben kann, muss dieser dem Auftragnehmer mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein Post versandter Brief oder E-Mail) über seinen Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren.

12. Vertragsdauer und Kündigungsfristen

Der Vertrag tritt schriftlich in Kraft. Er wird für die im Vertrag genannte Vertragslaufzeit abgeschlossen. Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann dieser mindestens 31 Tage vor Jahresende durch beide Seiten gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt. Eine Kündigung bedarf der Schriftform.


13. Lieferung und Überlassung des Bildmaterials

Der Auftragnehmer liefert das Bildmaterial dem im Angebot angegeben Zeitraum. Die Überlassung der Bilder erfolgt ausschließlich im hochauflösenden JPEG-Format. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftrag zum Teil auch durch Dritte (Labors, etc.) ausführen zu lassen.


 

14. Lieferung und Überlassung des Filmwerkes

Die vom Auftragnehmer erstellten Filmwerke werden auf handelsübliche DVDs und/oder Blu-rays gebrannt. Dennoch kann es zu Inkompatibilitäten bei bestimmten Wiedergabegeräten kommen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, seinen Firmennamen und sein Firmenzeichen als Copyrightvermerk im Abspann zu zeigen.

15. Schlussbestimmungen

15.1

Der Auftraggeber ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

15.2

Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Auftraggeber ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.

15.3

Es gilt das österreichische materielle Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort ist der Sitz von digitalisieren .media (6534 Serfaus in Tirol) und Gerichtsstand ist Landeck.

15.4

Diese AGB gelten ab dem 29.03.2021.

bottom of page